Absicherung – So geht’s mit Behinderung

13. Mai 2016

 

Ein Versicherungsschutz, der alle wesentlichen Risiken abdeckt, ist unverzichtbar. Für Menschen mit Behinderung gilt dies natürlich ebenso, allerdings müssen sie einige Besonderheiten beachten – beziehungsweise die Angehörigen sollten dafür sorgen. Letzteres ist immer dann wichtig, wenn der Versicherte selbst nicht geschäftsfähig ist und die erforderliche Handlungsreife für den Abschluss eines Vertrags nicht besitzt. In solchen Fällen wird die behinderte Person zum Versicherten und beispielsweise die Eltern zum Versicherungsnehmer, heißt es beim Informationsportal my-handycap.de.

 

Sachversicherungen

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist unproblematisch. Wer etwa auf einen Rollstuhl oder Hörgeräte angewiesen ist, sollte allerdings beim Abschluss klären, inwieweit solche Hilfsmittel mitversichert sind und in welchen Fällen die Versicherung einspringt. Wichtig ist hierbei zum Beispiel zu erwähnen, wo ein Rollstuhl oder Rollator abgestellt wird. Befindet er sich etwa nachts im Treppenhaus, muss geklärt sein, ob er auch dort gegen Diebstahl mitversichert ist oder nicht.

Auch eine Haftpflichtversicherung ist problemlos zu bekommen. Diese ist besonders dann wichtig, wenn der Versicherte als „nicht deliktfähig“ gilt, etwa wegen einer geistigen Behinderung. Für Rollstühle ist übrigens eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich, sofern sie schneller als sechs Stundenkilometer fahren können.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Kniffliger wird es bei Personenversicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherungen. Da die Art der Behinderung sehr unterschiedlich sein kann, sollte aber auf jeden Fall versucht werden, einen Versicherungsschutz zu erhalten. Die Anfrage sollte über einen Vermittler erfolgen, der eine so genannte Risikovoranfrage stellt. Dies ist im Fall einer Ablehnung günstiger als eine direkte Anfrage bei einem Versicherer. Lehnt dieser nämlich ab, wird es überaus schwer, bei einem anderen Versicherer einen Vertrag abzuschließen. Eine erfolglose Risikovoranfrage hingegen macht später weniger Probleme.

 

Risikolebensversicherung

Auch hier wird der Gesundheitszustand abgefragt, insofern kann der Abschluss ebenfalls Schwierigkeiten machen. Je nach Behinderung ist die Lebenserwartung teils niedriger und dieses Risiko wollen viele Versicherer nicht auf sich nehmen. Einen Versuch ist es wie bei der BU-Versicherung aber wert, denn es kommt sehr darauf an, um welche Art der Behinderung es sich handelt.

 

Pflegeversicherung

Auch der Abschluss einer Pflegeversicherung kann je nach Art der Behinderung schwierig sein, sofern sie mit einem hohen Risiko verbunden ist, frühzeitig zum Pflegefall zu werden. Eine Ausnahme bilden allerdings so genannte Pflege-Bahr-Tarife. Diese bieten zumindest eine Basis-Absicherung für den Pflegefall und stehen auch Menschen mit Handycap offen. Der Grund: Die Versicherer dürfen bei diesen Policen niemanden ablehnen.

 

Private Krankenversicherung

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) fragen ebenso wie die BU-Versicherer den Gesundheitszustand ab. In der Regel weisen sie Menschen mit Behinderung ab. Einen Ausweg bietet allerdings der Basistarif, für den keine Gesundheitsabfrage erfolgt. Allerdings ist er nur zum Beitragssatz von rund 657 Euro monatlich zu haben. Die Hälfte zahlt hingegen, wer beispielsweise Arbeitslosengeld II bezieht und damit als hilfsbedürftig gilt.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Wer etwa nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, ist automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der Eltern abgesichert. Privatversicherte, die im Laufe ihres Lebens schwerbehindert werden, können in die GKV zurückkehren. Viel Zeit bleibt dafür allerdings nicht: Die Frist beträgt nur drei Monate nach Feststellung des Behinderungsgrads, zudem gilt eine Altersgrenze, die je nach Versicherer bei 45 bis 55 Jahren liegt. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nur noch auf den Basistarif der privaten Krankenversicherer ausweichen.

 

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