Ärger mit der Hausratversicherung vermeiden und Rauchmelder installieren

16. Februar 2016

 

Immer wieder wird in den Medien über Wohnungs- und Hausbrände berichtet, die sich bei etwas mehr Vorsorge hätten nicht selten vermeiden lassen. In den  meisten Fällen sterben die Bewohner nicht aufgrund von Verbrennungen, sondern durch die giftigen Dämpfe im Rauch. Insofern wäre es durch eingebaute Rauchmelder in vielen Fällen möglich, schwere Verletzungen oder sogar Todesfälle zu verhindern. Zwar kosten gute Rauchmelder heutzutage teilweise weniger als 20 Euro, jedoch verzichten nach wie vor zahlreiche Privathaushalte in Deutschland auf diesen zusätzlichen Schutz, der Leben retten kann. Dabei würde es oft schon reichen, zumindest signifikante Stellen in der Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten. Neben diesem Schutz für die Gesundheit sollte zudem beachtet werden, dass immer mehr Hausratsversicherungen ohne installierten Brandmelder keine Leistung erbringen, falls sich aufgrund eines Feuers ein Sachschaden am Hausrat ereignet hat.

 

Rauchmelder sind in 14 Bundesländern bereits Pflicht

Die Regierung hat schon seit geraumer Zeit erkannt, dass die Verbraucher zum Teil dazu gezwungen werden müssen, die lebensrettenden Brandmelder in der Wohnung zu installieren. Mittlerweile gibt es in 14 der insgesamt 16 Bundesländer eine Vorschrift, welche das Installieren von Rauchwarnsystemen zur Pflicht macht. Dennoch sind noch viele Verbraucher trotz dieser gesetzlichen Vorschrift nicht dazu bereit, einen oder mehrere Rauchmelder in ihrer Wohnung zu installieren. Ein Grund besteht sicherlich daran darin, dass die Verordnung in jeder einzelnen Landesbauordnung der unterschiedlichen Bundesländer festgelegt ist. Darüber hinaus gibt es abweichende Regelungen, je nachdem, um welche Art von Gebäude es sich handelt. Demnach wird unter anderem zwischen den folgenden Gebäudearten unterschieden:

 

  • Neubauten
  • Bestandsbauten
  • Umbauten

 

Wie unterschiedlich die Regelungen sein können, zeigt sich beispielsweise bei einem Vergleich der Bundesländer Saarland und Hessen. Während im Saarland beispielsweise für Altbauten keine Pflicht zur Installation von Rauchmeldern herrscht, müssen in Hessen alle Wohnungen mit einem Rauchmelder ausgestattet sein.

 

Funktionsfähigkeit der Rauchmelder muss regelmäßig überprüft werden

Haben Sie bereits einen Rauchmelder in Ihrer Wohnung installiert? In diesem Fall müssen Sie zudem darauf achten, dass dieser stets funktionstüchtig ist. Es ist also anzuraten, den Rauchmelder einmal pro Woche auf seine Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. Sollten Mängel auftreten, sind Sie sowohl als Eigentümer als auch auf als Mieter dazu verpflichtet, dafür zu versorgen, dass der Brandmelder wieder ordnungsgemäß funktioniert. Insbesondere in finanzieller Hinsicht kann es fatale Folgen haben, falls Sie den Vorschriften bezüglich der Installation und Instandhaltung von Rauchmeldern nicht nachkommen. Betroffen davon sind in erster Linie zwei Versicherungsarten, nämlich zum einen die Wohngebäudeversicherung und zum anderen die Hausratversicherung.

 

Versicherungsschutz kann verlorengehen

Sollte für Ihre Wohnung die Pflicht bestehen, einen Brandmelder zu installieren und sollten Sie dieser Pflicht nicht nachgekommen sein, kann dies im Schadensfall erhebliche finanzielle Folgen haben. Dies gilt ebenfalls, falls Sie zwar Rauchmelder installiert haben, diese aber nicht funktionstüchtig sind. Sollte dann am Hausrat oder am gesamten Gebäude durch einen Brand ein erheblicher Sachschaden entstehen, müssen Sie davon ausgehen, dass die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung die Schadensregulierung ablehnen wird. In der heutigen Zeit befindet sich in den Vertragsbedingungen zur jeweiligen Versicherung oftmals ein Passus, dass der Versicherungsschutz bei einer Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Brandmeldeanlagen nicht vorhanden ist. Sollten bei einem Feuer Personen zu Schaden kommen, kann es bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften sogar zu einer strafrechtlichen Konsequenz kommen.

 

Jetzt Hausrat- und Wohngebäudeversicherung prüfen

Damit Sie zumindest in finanzieller Hinsicht auf der sicheren Seite sind, sollten Sie zunächst einmal in Ihrer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung überprüfen, ob dort ein Passus bezüglich der Pflicht zur Installation von Rauchmeldern vorhanden ist. Aber auch unter der Voraussetzung, dass dies nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollten Sie die Installation der Rauchmelder auf freiwilliger Basis vornehmen. Immerhin gibt es derartige Brandsysteme heutzutage für eine komplette Wohnung mit 3 bis 5 Rauchmeldern schon zum Gesamtpreis von teilweise unter 50 Euro. Allerdings sollten Sie nicht unbedingt die billigsten Varianten für wenige Euro kaufen, da diese in Tests teilweise mangelhaft abgeschnitten haben. Auf der anderen Seite sollte Ihnen Ihr eigenes Leben durchaus zwischen 50 und 100 Euro wert sein, denn immerhin warnen die Rauchmelder nicht nur vor einem bereits lodernden Feuer, sondern schon vor den anfänglich entstehenden giftigen Gasen.

 

Fazit: Rauchmelder sollten heutzutage immer installiert werden

In immer mehr Fällen verweigern Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen die Schadensregulierung, falls in der Wohnung bzw. im Gebäude keine Brandmelder installiert waren. Aber auch unabhängig von dieser Pflicht sollten Sie als Privatperson in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Brandmelder installieren, da diese Leben retten können. Fünf dieser Rauchmelder erhalten Sie heutzutage mitunter schon zum Gesamtpreis von unter 50 Euro, sodass es durchaus keine hohen Kosten sind, mit denen Sie Ihre Gesundheit und auch Ihre finanzielle Existenz sichern können.

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