Betriebliche Altersvorsorge für viele Arbeitgeber belastend

26. April 2016

 

Auch wenn sich das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge zumindest namentlich in das Drei-Schichten-Modell geändert hat, ist der Inhalt dennoch gleich geblieben, nämlich dass die Altersvorsorge in Deutschland aus drei Elementen bestehen sollte.

Es handelt sich dabei um die gesetzliche Rentenversicherung, die sowohl durch Betriebsrenten als auch durch eine private Altersvorsorge ergänzt werden soll.

Während mittlerweile viele Verbraucher erkannt haben, dass eine private Altersvorsorge sehr wichtig ist, gibt es im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge nach wie vor erheblichen Nachholbedarf. Zwar werden immer mehr Arbeitnehmer dazu ermutigt, sich um eine spätere Betriebsrente zu kümmern, aber auf der anderen Seite ist ebenso festzuhalten, dass genau diese betriebliche Altersvorsorge mittlerweile für zahlreiche Unternehmen und Arbeitgeber finanziell sehr belastend ist.

 

Enorme Belastung durch betriebliche Altersvorsorge

Im Allgemeinen wird die finanzielle Belastung, die Arbeitgeber aufgrund der betrieblichen Altersvorsorge zu tragen haben, häufig unterschätzt. Aus Sicht der Arbeitnehmer sind es pro Monat nur einige Euro, die der Arbeitgeber angeblich aufwenden muss. Tatsächlich geht es allerdings um deutlich größere Summen, insbesondere natürlich dann, wenn man einmal die Gesamtkosten für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer für die jeweilige betriebliche Altersvorsorge zusammengerechnet.

Insel statt Haus (10)Dabei sind es insbesondere die sogenannten Pensionszusagen aus der Vergangenheit, die bei vielen Arbeitgebern enorme Kosten verursachen. Daher stellt sich durchaus bei immer mehr Arbeitnehmern die sorgenvolle Frage, ob sie zukünftig um ihre Betriebsrenten fürchten müssen.

Ein gut nachvollziehbares Beispiel, warum die betriebliche Altersvorsorge für manche Unternehmen sogar existenzbedrohend sein kann, ist ein kleinerer Betrieb aus Bayern.

 

Verhältnis von Pensionszusagen und aktueller Wirtschaftskraft stimmt nicht mehr

In vielen Fällen führt die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber insbesondere dadurch zu einer großen finanziellen Belastung, dass das Verhältnis der aktuellen Wirtschaftskraft zu den in der Vergangenheit gemachten Pensionszusagen, die natürlich eingehalten werden müssen, nicht mehr stimmt. Auf negative Art und Weise zeigt das ein Beispiel eines bayerischen Modelleisenbahnherstellers, der im vergangenen Jahr sogar Insolvenz anmelden musste. Das Unternehmen beschäftigte ehemals über 600 Mitarbeiter, die allesamt einen Anspruch auf die zugesagte betriebliche Altersvorsorge haben.

Bis kurz vor der Insolvenz waren es dann allerdings nur noch knapp über 30 Beschäftigte, denen also über 600 ehemalige Arbeitnehmer mit ihren Ansprüchen bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge gegenüberstanden. Diese enorme finanzielle Last konnte der Hersteller nicht mehr tragen und musste – unter anderem auch aus diesem Grund – in die Insolvenz gehen. An diesem Beispiel wird sehr gut deutlich, dass insbesondere die Zusagen aus der betrieblichen Altersvorsorge immer dann eine extreme wirtschaftliche Belastung werden können, wenn die aktuelle Wirtschaftskraft des Unternehmens nicht mehr mithalten kann.

 

Enorme Dimension in dem Bereich der Zusagen für die bAV

Dass es sich, insbesondere die hohen Zusagevolumina für die betriebliche Altersvorsorge betreffend, beim bayerischen Modelleisenbahnhersteller nicht um einen Einzelfall handelt, zeigt unter anderem auch ein Blick auf die 30 DAX-Konzerne in Deutschland. Deren Zusagen bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge beliefen sich im vergangenen Jahr nach einer Schätzung, die durch eine Unternehmensberatung durchgeführt wurde, auf sage und schreibe 350 Milliarden Euro. Summiert man die Verpflichtungen der gesamten Wirtschaft, so liegt der Betrag nach Angaben der Bundesbank fast sechsmal so hoch, also bei knapp zwei Billionen Euro. Demgegenüber steht beispielsweise ein Bundeshaushalt, der im Jahre 2015 „lediglich“ bei 300 Milliarden Euro lag.

Wer sich als Arbeitnehmer in Deutschland für eine betriebliche Altersvorsorge entscheiden möchte, der hat fast immer das Recht, dass der Arbeitgeber mindestens einen der fünf grundsätzlich existierenden Durchführungswege anbietet. Es besteht allerdings kein Recht, sich frei für einen der folgenden fünf Durchführungswege zu entscheiden:

 

  • Direktzusage
  • Direktversicherung
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse

 

Rechnungszins in der Vergangenheit gesunken

Ende des Jahres 2013 betrugen die Kapitalrücklagen, die bei Unternehmen für die betriebliche Altersvorsorge gedacht waren, in der Summe über 500 Milliarden Euro. Aufgrund dieses hohen Volumens könnte man meinen, dass es eigentlich für die Zukunft keine größeren Probleme darstellen sollte, die Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersvorsorge zu erfüllen. Ein Problem besteht allerdings darin, dass in den vergangenen Jahren der sogenannte Rechnungszins deutlich gesunken ist. Diesen Zinssatz nehmen Unternehmen als Basis, um die Höhe der vorhandenen Verpflichtungen zu ermitteln.

Welche Auswirkungen dies haben kann, zeigt ein Vergleich zwischen heute und vor 20 Jahren. Zur damaligen Zeit konnte ein Arbeitgeber, der seinem Mitarbeiter beispielsweise eine betriebliche Rente von 300 Euro im Monat zugesagt hatte, beim Ausweis dieses Postens in der Bilanz einen Zinsertrag von fünf Prozent unterstellen. Dieser Rechnungszins ist heute erheblich niedriger und liegt nur noch bei etwa zwei Prozent. Daraus resultiert, dass der Arbeitgeber heutzutage zusätzliches Eigenkapital einsetzen muss, um die in der Vergangenheit zugesagten Betriebsrenten tatsächlich auszahlen zu können. Allerdings ist einschränkend zu erwähnen, dass dieser Beispielsfall ausschließlich für direkte Pensionszusagen gilt, aber natürlich dennoch zahlreiche Arbeitgeber betrifft.

 

Ist dieser Artikel hilfreich?
Vote DownVote Up +14
Loading...