Einlagensicherung – Bessere Information für Bankkunden

20. Januar 2016

 

Sie haben – trotz Minizinsen – Geld auf Bankkonten, etwa weil es Ihnen sicherer erscheint als es in Aktien anzulegen? Aber wissen Sie eigentlich, bis zu welcher Höhe Ihre Spar-, Tagesgeld- und sonstige Einlagen geschützt sind? Weil viele Sparer das nicht wissen, müssen die Banken seit diesem Jahr ihre Kunden umfassender über die Einlagensicherung aufklären.

Wenn Sie diesbezüglich noch kein Schreiben von Ihrer Bank erhalten haben, werden Sie vermutlich bald eines bekommen, etwa in Form eines Briefs oder per E-Mail. Anlass hierfür ist nicht etwa eine Veränderung bei der Höhe der Einlagensicherung, sondern die Tatsache, dass der Gesetzgeber die Kreditinstitute verpflichtet hat, die Kunden einmal pro Jahr über die gesetzliche Einlagensicherung zu informieren.

EU-weit sind für den Fall einer Bankpleite gesetzlich 100.000 Euro pro Kunde und Bank abgesichert, für Ehepaare mit Gemeinschaftskonto sind es somit 200.000 Euro. In Ausnahmefällen – bei besonderen Lebensereignissen, wie beispielsweise dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie – sind pro Person für maximal sechs Monate ab Einzahlung sogar 500. 000 Euro abgesichert.

Als Kunde erfahren Sie in dem Informationsschreiben, zu welchem Einlagensicherungssystem Ihre Bank gehört. Darüber hinaus werden die Sicherungsobergrenze, die Erstattungsfrist, die Währung, in der das Geld erstattet wird, sowie die jeweiligen Kontaktdaten des Einlagensicherungssystems genannt. Damit kommen die Banken ihrer Informationspflicht nach und setzen die Richtlinie für Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um. Außerdem müssen Kunden bei einer Bankinsolvenz ab Juli dieses Jahres innerhalb von sieben Arbeitstagen ihre Einlagen zurückbekommen. Im Moment haben die entsprechenden Sicherungseinrichtungen noch 20 Tage dafür Zeit.

Abgesehen von der gesetzlichen Einlagensicherung können Banken auch den Schutz ihrer Kunden über die Zugehörigkeit zu freiwilligen Sicherungssystemen erhöhen. Hierbei werden teilweise weit höhere Beträge garantiert als die gesetzlich vorgeschriebenen. So haben die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken eigene Sicherungssysteme, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Institute gegenseitig füreinander einstehen. Immerhin kam es dadurch zu keiner Bankpleite – und damit zu keinem Entschädigungsfall.

Private Geldhäuser sind oft – keineswegs jedoch alle – im freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Der gewährt Bankkunden Schutz bis zu einer Höhe von 20 Prozent der haftenden Eigenmittel der jeweiligen Bank. Nach Informationen des Bundesverbands deutscher Banken sind das in der Regel mindestens eine Million Euro pro Kunde. In vielen Fällen geht die Absicherung sogar deutlich über diesen Betrag hinaus.

Näher über das Thema Einlagensicherung informieren können Sie sich unter

www.einlagensicherung.de

www.einlagensicherungsfonds.de

www.edb-banken.de

 

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