Einlagensicherung – Kunden bekommen bei Bankpleite schneller ihr Geld

1. Juni 2016

 

Bankkunden werden ab dem 1. Juni 2016 schneller entschädigt, falls ihre Bank Insolvenz anmeldet. Ab diesem Zeitpunkt verkürzt sich die Auszahlfrist der gesetzlichen Einlagensicherung von 20 auf sieben Arbeitstage.

Gerät eine Bank oder ein Wertpapierhandelsunternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, schützen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung das Guthaben und Forderungen ihrer Kunden. Damit setzen die deutschen Sicherungssysteme – für die privaten Banken ist dies die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) – schon jetzt die Vorgaben der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie vollständig um.

Stellt die Finanzaufsicht einen Entschädigungsfall bei einem Kreditinstitut fest, erfolgt die Auszahlung innerhalb dieser Frist automatisch. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Einleger keinen Antrag stellen. In den EU-Staaten sind laut EU-Richtlinie im Pleitefall Einlagen in Höhe von maximal 100.000 Euro pro Anleger geschützt. Der Schutzumfang kann sich unter besonderen Umständen vorübergehend bis auf 500.000 Euro erhöhen, z.B. im Zusammenhang mit einer Heirat, einer Kündigung oder des Renteneintritts.

Der Einlagenschutz umfasst alle Spar-, Termin- und Sichteinlagen, d. h. Sparbücher, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Girokonten, sowie die auf einen Kundennamen ausgestellten Sparbriefe. Für eine Sicherung von Wertpapieren durch die Einlagensicherung besteht kein Anlass. Die Inhalte des Wertpapierdepots bleiben stets im Eigentum des Kunden. Sie werden vom depotführenden Institut lediglich verwahrt.

Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus werden Einlagen bei den privaten Banken auch weiterhin durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes geschützt. Dieser sichert die Einlagen von privaten Kunden praktisch vollständig bis zu einer Höhe von 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab. Das Mindesteigenkapital einer Bank liegt in Deutschland bei fünf Millionen Euro. In diesem Fall wären also bereits pro Kunde eine Million Euro geschützt. In den meisten Fällen ist dieser Betrag aber deutlich höher.

Schuldverschreibungen eines Kreditinstitutes (wie Inhaberschuldverschreibungen oder Zertifikate) werden von der gesetzlichen Einlagensicherung allerdings nicht abgedeckt.

 

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