EnEV 2016 – Verschärfte Vorgaben für Energiesparmaßnahmen

22. März 2016

 

Wer in diesem Jahr neu baut oder saniert, muss schärfere Vorgaben bei Energiesparmaßnahmen beachten. Hintergrund: Seit dem 1. Januar gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016. Damit will die Bundesregierung die ehrgeizigen Klimaziele vorantreiben, die bis 2050 einen annähernd klimaneutralen Gebäudebestand vorsehen. Die neue Regelung greift für alle Neubauten, für die der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige nach dem 1. Januar vorgelegt wird.

Die neuen Vorgaben beinhalten gegenüber 2015 einen um 25 Prozent geringeren Primärenergieverbrauch für Neubauten, der sich aus dem Bedarf für Heizung, Warmwasser, Kühlung und Lüftung zusammensetzt. Außerdem muss die Dämmung der Gebäudehülle im Schnitt um etwa 20 Prozent effizienter sein. Dies lässt sich durch eine bessere Dämmung von Fassade, Dach, Keller und Fenstern erreichen. Auch das Einbinden erneuerbarer Energien in die Haustechnik steht als Maßnahme zur Verfügung, um die Zielvorgaben zu erreichen. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Je nach Projekt wird der Einsatz erneuerbarer Energien nun auch häufig erforderlich sein, um die Vorgaben einzuhalten – etwa über den Einsatz von Solarkollektoren auf dem Dach.

Die jeweiligen energetischen Kennwerte müssen bei Vermietung und Verkauf der Immobilie in der Anzeige angegeben werden. Auch die Energieeffizienzklasse ist zu benennen. Sie ergibt sich aus dem Energieausweis.

 

Fördermittel für Heizen und Lüftung

Der Bund gewährt seit dem 1. Januar zusätzliche Fördermittel für den Austausch alter Heizungsanlagen und den Einbau von Lüftungsanlagen. Das Maßnahmenpaket gehört zum neuen Anreizprogramm „Energieeffizienz“, für das die Bundesregierung Fördergelder in Höhe von rund 165 Millionen Euro bereitstellt. Die Förderung erfolgt über Darlehen mit Zinsnachlass und Zinszuschüsse. Auskunft erteilen sowohl die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das noch weitere Förderprogramme anbietet.

 

Alte Heizkessel müssen raus

Wer einen Heizkessel besitzt, der vor 1985 eingebaut wurde, musste diesen schon 2015 abschalten. Kessel, die nach dem 1.1.1985 eingebaut und flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen nach 30 Jahren ersetzt werden. Ausnahmen gibt es lediglich für Niedertemperatur- und Brennnwertkessel. Außerdem wichtig: Für Heizkessel mit einer Leistung von bis zu 400 Kilowatt, die älter als 15 Jahre sind, wird das so genannte Effizienzlabel Pflicht. Bis dahin kann es freiwillig bei Heizungsinstallateuren, Schornsteinfegern und Energieberatern angefordert werden.

 

KfW-Fördervorgaben ändern sich

Wer die Förderung energetischer Maßnahmen durch die KfW plant, sollte sich den 1. April merken: Ab dann passt das Institut die Bedingungen an die strikteren Vorgaben der EnEV 2016 an. Die Förderung für den Effizienzhaus 70-Standard entfällt dann, diese entspricht damit dem gesetzlichen Mindeststandard. Wer also noch nach alten Vorgaben plant, sollte sich bis dahin sputen und die Finanzierung unter Dach und Fach bringen.

Wer hingegen auf neuestem Standard plant, könnte vom neuen Effizienzhaus 40 Plus-Standard profitieren und zudem mit 100.000 Euro einen doppelt so hohen Kredit wie bisher von der KfW erhalten. Dieser enthält die Vorgabe, dass ein Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Haus erzeugt und gespeichert werden muss.

Experten der Verbraucherzentralen empfehlen, die aktuellen Vorgaben der EnEV 2016 bei Neu- und Umbauvorhaben eher zu übertreffen. Die Mehrkosten seien überschaubar und es werde gewährleistet, dass das Haus nicht schon nach kürzester Zeit einem überholten Standard entspreche.

 

Ist dieser Artikel hilfreich?
Vote DownVote Up +19
Loading...