Gebäudeversicherung – zu wenig Heizen kann Versicherungsschutz kosten

6. April 2016

 

Die Gebäudeversicherung gehört unbestritten zu den wichtigsten Versicherungsarten, wenn Sie eine Immobilie besitzen. Zahlreiche Gefahren können dazu führen, dass ein Gebäude erheblich beschädigt oder sogar zerstört wird. Da sich dann Schadenssummen von teilweise sechsstelligen Beträgen bilden können, würde es häufig zum finanziellen Ruin des Immobilieneigentümers führen, wenn keine Wohngebäudeversicherung vorhanden wäre. Allerdings ist es in der Praxis nicht immer ganz einfach, alle notwendigen Voraussetzungen zu kennen und dann auch zu erfüllen, damit im Schadensfall tatsächlich die volle Schadenssumme vom Versicherer beglichen wird. Ein Verhaltensfehler, der seitens der Versicherten nicht selten gemacht wird und tatsächlich im Ernstfall dazu führen kann, dass der Versicherungsschutz verloren geht, ist das nicht ausreichende Heizen des Gebäudes.

 

Hintergrund: Was leistet eine Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung, im privaten Bereich oftmals auch als Wohngebäudeversicherung bezeichnet, hat eine wichtige Aufgabe. Diese besteht darin, die im Vertrag genannte Immobilie in finanzieller Hinsicht gegen diverse Risiken abzusichern. In der Hauptsache sind es die folgenden Gefahren, die an einem Gebäude zu einem teilweise erheblichen Schaden führen können:

 

  • Feuer
  • Blitzeinschlag
  • Überschwemmung
  • Hagel
  • Frostschäden
  • Vandalismus

 

Diese und noch weitere Gefahren lassen sich allerdings optimal über die Gebäudeversicherung absichern. Der Immobilieneigentümer vereinbart dazu mit dem Versicherer eine bestimmte Versicherungssumme, die keinesfalls niedriger als der aktuelle Wert der Immobilie sein sollte. Der Beitrag zur Gebäudeversicherung richtet sich nach mehreren Faktoren und liegt je nach Bauart und Größe der Immobilie sowie einigen weiteren Einfluss nehmenden Merkmalen durchschnittlich bei 150 bis 400 Euro im Jahr.

 

Frostige Temperaturen im Winter können Schäden verursachen

Rechte als MieterZwischenzeitlich sieht es aktuell in Deutschland so aus, als wenn der Winter zumindest vorübergehend tatsächlich noch einmal zurückkommen sollte. Insbesondere im Südosten des Landes wurden in den vergangenen Wochen teilweise Temperaturen von unter -10 Grad festgestellt. Diese für unsere Breitengrade sehr niedrigen Temperaturen stellen durchaus auch für Gebäude eine nicht unerhebliche Gefahr dar. Daher haben Hauseigentümer in dieser kalten Jahreszeit beim Auftreten von Frost definitiv einige Pflichten, denen sie nachkommen müssen.

Die wohl wichtigste Pflicht besteht in dem Zusammenhang darin, für ausreichende Wärme im Gebäude zu sorgen, damit es nicht zu Frostschäden kommt. Allerdings geht es nicht nur darum, beispielsweise Schäden an der Substanz des Gebäudes zu verhindern, sondern vor allem müssen die Eigentümer Vorsorge treffen, damit an der Heizung sowie an den Rohren im Gebäude durch die niedrigen Temperaturen kein Schaden entstehen kann. Dies trifft natürlich insbesondere dann zu, wenn das Haus über einen längeren Zeitraum hinweg unbewohnt ist, falls Sie beispielsweise einen mehrmonatigen Urlaub im Süden machen. Aber auch grundsätzlich nicht bewohnte Gebäudeteile müssen ausreichend beheizt werden, damit keine Frostschäden auftreten können.

 

Vorschriften der allgemeinen Gebäudeversicherungsbedingungen beachten

In nahezu allen Versicherungsbedingungen zur Wohngebäudeversicherung gibt es einige explizite Vorschriften, die Sie als Eigentümer beachten müssen, um Ihren Versicherungsschutz bei Eintritt eines Frostschadens am oder im Gebäude nicht zu gefährden. Zu nennen sind hier insbesondere die folgenden drei Vorschriften:

 

  • die Immobilie muss ausreichend beheizt werden
  • es besteht die Pflicht, Zustand und ausreichende Funktion der Heizung regelmäßig zu überprüfen
  • falls die Heizung nicht richtig arbeitet, sind sämtliche wasserführende Einrichtungen und Anlagen (vereinfacht gesagt: Wasserrohre und Leitungen) zu entleeren sowie anschließend zu sperren

 

Versicherungsschutz kann in Gefahr sein

Falls es in der Praxis nachweislich zu einem Schaden am Gebäude kommt, der auf unzureichendes Heizen zurückzuführen ist, kann Sie dies im Ernstfall sogar den kompletten Versicherungsschutz kosten. Sind Sie also Ihren vertraglich zugesicherten Pflichten nicht nachgekommen, kann es nach einem Rohrbruch beispielsweise passieren, dass der Versicherer die Leistung verweigert. Allerdings wird fast immer in jedem Einzelfall genau geprüft und dann entschieden, ob eine Schadensregulierung stattfindet oder nicht. Ein „Knackpunkt“ könnte dabei eine Formulierung sein, die so in vielen Versicherungsbedingungen zu finden ist und definitiv einen gewissen Spielraum lässt.

Diese Formulierung lautet: „genügend häufige Kontrolle“, woraus sich natürlich die Frage ergibt, was genau unter „genügend häufig“ zu verstehen ist. Hierzu gibt es bereits ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH 25.06.2008, IV ZR 233/06). Die Richter kamen in ihrem Urteil zu der Erkenntnis, dass es im Normalfall ausreichend ist, nach dem sogenannten „gewöhnlichen Lauf der Dinge“ dafür zu sorgen, dass die Heizung störungsfrei funktioniert. Im verhandelten Fall bekam der Hausbesitzer Recht und somit den Ersatz des Schadens durch den Versicherer zugesprochen, obwohl er die Heizungsanlage für einen Zeitraum von elf Tagen nicht kontrolliert hatte. Demzufolge waren die Richter der Auffassung, dass es keineswegs notwendig ist, die Funktion der Heizung alle zwei oder vier Tage zu überprüfen.

 

Fazit: Ausreichend Heizen ist Pflicht

Als Fazit ist festhalten, dass Sie als Immobilieneigentümer nicht am falschen Ende sparen sollten, indem Sie beispielsweise bei einem vorübergehenden Leerstand Ihres Hauses nicht heizen. Damit gefährden Sie nämlich im Ernstfall Ihren Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung, was im schlimmsten Fall sogar zum finanziellen Ruin führen kann. Kommen Sie daher ihrer Pflicht nach, gerade im Winter dafür zu sorgen, dass Rohre und Gebäudeteile durch Frost nicht allzu sehr auskühlen.

 

Ist dieser Artikel hilfreich?
Vote DownVote Up +5
Loading...