Heizungsausfall – Diese Rechte haben Sie als Mieter

20. April 2016

 

Zwar handelt es sich beim bisherigen Winter in Deutschland definitiv nicht um einen sehr kalten Winter, aber dennoch kommen die weitaus meisten Verbraucher natürlich nicht ohne Heizen in ihrer Wohnung aus. In dem Zusammenhang ist es nicht untypisch, dass die Heizung auch mal für einige Stunden oder vielleicht sogar Tage ausfällt. Insbesondere dann, wenn sich kleinere Kinder im Haushalt befinden, kann dies zu einer teilweise unerträglichen Situation führen. Deshalb ist es für Sie als Mieter wichtig zu wissen, welche Rechte Sie besitzen, falls die Heizung in Ihrer Wohnung ausfallen sollte und wie Sie am besten gegenüber Ihrem Vermieter vorgehen.

 

Hintergrund: Wie kalt darf eine Wohnung überhaupt werden?

Nicht jeder Heizungsausfall führt automatisch dazu, dass es im jeweiligen Haus bzw. in der Wohnung sofort zu kalt wird. Eine entscheidende Frage besteht demnach darin, ob es eine gesetzlich vorgeschriebene Temperatur gibt, die eine Mietwohnung oder ein gemietetes Haus mindestens haben muss. In aller Regel bezieht sich diese Frage auf die sogenannte Heizperiode, die meistens im Oktober beginnt und im April endet. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es keine grundsätzliche Regelung bezüglich einer Mindesttemperatur gibt, diese allerdings in manchen Mietverträgen dennoch genannt wird. Vielmehr heißt es in den allgemeinen Gesetzen lediglich, dass der Vermieter zu jeder Zeit, also auch außerhalb der Heizperiode, dafür sorgen muss, dass die Mietwohnung gebrauchsfähig ist.

Es haben sich mittlerweile einige Gerichte mit der Frage beschäftigt, welche Mindesttemperatur in der Praxis als angemessen anzusehen ist. So sagt beispielsweise das Landgericht Berlin (Az. 63 S 423/11), dass für Wohnräume eine Temperatur von 20 Grad als angemessen anzusehen ist. Dies gilt allerdings nur für den Tag, denn in der Nacht müssen Mieter akzeptieren, dass beispielsweise zur Kosteneinsparung auch 18 Grad ausreichend sind. Zwar sind in einigen Mietverträgen zum Teil deutlich geringere Mindesttemperaturen angesetzt, jedoch haben diese nach Ansicht der meisten Gerichte im Schadensfall keine Gültigkeit. Demzufolge kann eine Mietminderung auch dann gerechtfertigt sein, falls die nach Ausfall der Heizung zu erzielende Temperatur unterhalb der sonst gewöhnlichen Mindestwerte liegt.

 

Was können Mieter im Schadensfall tun?

Da es insbesondere in den Wintermonaten in den meisten Fällen durch den Ausfall der Heizung dazu kommen wird, dass die Temperaturen in der Wohnung unter 18 bzw. 20 Grad sinken, haben Mieter fast immer die Möglichkeit, sich in diesem Fall mit Recht an ihren Vermieter zu wenden. Hier kommt insbesondere der Paragraph 535 BGB zum Tragen. Dieser schreibt Vermietern vor, dass sich die Mietwohnung stets in einem „geeigneten Zustand“ befinden muss. Per Definition wird auch eine ausreichende Temperatur als geeignet angesehen, sodass seitens des Vermieters auf jeden Fall Handlungsbedarf besteht. Zu einem geeigneten Zustand gehört demzufolge auch, dass die Heizung stets betriebsbereit ist und instand gehalten werden muss.

Die Begründung des BGB ist lautet in diesem Fall, dass eine Wohnung dann nicht mehr zum Wohnen geeignet ist, wenn die Raumtemperatur zu niedrig ist. Allerdings sollten Sie als Mieter unbedingt beachten, dass es sich beim Reklamieren nach einem Heizungsausfall nicht nur um ein Recht handelt, welches Sie in Anspruch nehmen können. Sie haben nämlich gleichzeitig auch die Pflicht, den Ausfall der Heizung unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Grund besteht schlichtweg darin, dass durch die stark sinkenden Temperaturen Heizungsrohre einfrieren können, was wiederum zu einem Rohrbruch führen könnte. Sollten Sie den Ausfall der Heizung also beispielsweise über Wochen nicht melden und entsteht ein solcher Schaden, müssen Sie voraussichtlich die entstehenden Kosten übernehmen.

 

Zusammenfassend sind es die folgenden Rechte, Pflichten und Punkte, auf die Sie beim Ausfall einer Heizung in Ihrer Mietwohnung achten sollten:

  • gewöhnliche Raumtemperatur sollte nach Ausfall der Heizung nicht unter 18 Grad sinken
  • nach Paragraph 535 BGB muss sich die Wohnung in einem geeigneten Zustand befinden
  • Vermieter ist zur Instandhaltung der Heizung verpflichtet
  • Sie haben als Mieter die Pflicht, einen Schaden an der Heizung unverzüglich zu melden

 

Wie ist im Detail vorzugehen?

Damit Sie als Mieter Ihren Pflichten nachkommen und auch Ihr Recht durchsetzen können, dass der Vermieter die Heizung so schnell wie möglich wieder instandsetzen lassen muss, empfiehlt sich der schriftliche Weg. Dies bedeutet, dass Sie dem Vermieter einen formlosen Brief schicken, in dem Sie ihn über die Probleme mit der Heizung informieren. Gleichzeitig ist es empfehlenswert, dass Sie eine Frist setzen, innerhalb derer die Mangelbeseitigung, also die Reparatur der Heizung, stattfinden sollte. Wie lange diese Frist sein muss, hängt insbesondere davon ab, welche Außentemperaturen zum Zeitpunkt des Heizungsausfalls herrschen. Bestehen beispielsweise Frosttemperaturen, ist es als ausreichend anzusehen, dass Sie Ihrem Vermieter nur einige Tage als Frist einräumen. Sollte sogar die Gefahr eines Rohrbruchs durch Frost bestehen und der Vermieter ist nicht zu erreichen, haben Sie in dieser Ausnahmesituation als Mieter sogar die Erlaubnis, auf eigene Faust einen Handwerker zu bestellen.

 

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