Immobilien als Erbschaft – Konflikte oft vorprogrammiert

11. Juli 2016

 

Dieses Jahr wechseln in Deutschland viele Milliarden Euro den Besitzer – alleine aufgrund von Erbschaften. In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Erben um Bargeld, Kontoguthaben, Wertgegenstände und Wertpapiere. Immer häufiger kommt es allerdings auch zu Immobilienerbschaften, denn statistisch betrachtet besitzen vor allem ältere Bürger relativ häufig ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Nicht immer geht ein solches Erbe reibungslos vonstatten, sondern insbesondere dann, wenn Immobilien im Spiel sind, kann es durchaus zu Konflikten rund um die Erbschaft kommen.

 

Immobilien immer öfter Teil einer Erbschaft

Deutlich angestiegen ist der Anteil der Immobilienerbschaften, wenn man sich einmal die vergangenen zehn Jahre betrachtet. Mittlerweile enthält sogar mehr als jedes dritte Erbe zumindest ein Teileigentumsrecht an einer bestimmten Immobilie. Zunächst einmal haben die nahen Angehörigen nach dem Tod eines geliebten Menschen zahlreiche Formalitäten zu erledigen, ganz abgesehen natürlich von der tiefen Trauer. Während sich beispielsweise Kontoguthaben, Barvermögen und kleinere Sachwerte relativ einfach unter den Erbberechtigten aufteilen lassen, stellt sich die Situation bei Immobilien als Teil der Erbschaft vom Grundsatz her deutlich schwieriger dar.

Ein Haus oder eine Eigentumswohnung lassen sich naturgemäß nicht kurzerhand einfach so unter beispielsweise drei oder vier Erben aufteilen, sondern es sind bestimmte Regelungen erforderlich und Gesetze einzuhalten. Dies trifft übrigens auch dann zu, wenn die Erbfolge eindeutig geregelt ist und es beispielsweise lediglich einen Erben gibt. Auch dann gibt es im Zusammenhang mit der Immobilie diverse Formalitäten, die möglichst schnell in Angriff genommen werden müssen. Noch deutlich komplexer gestaltet sich die Situation natürlich, wenn Haus oder Wohnung einer Erbengemeinschaft hinterlassen wurde.

 

Erste Konflikte oftmals beim Ausräumen der Wohnung

Erste Konflikte, die es im Zusammenhang mit einer vererbten Immobilie immer öfter gibt, entstehen bereits dann, wenn es noch gar nicht um die Aufteilung des Objektes als solches geht. So streiten sich Angehörige und Erbberechtigte beispielsweise schon um den Inhalt des Hauses oder der jeweiligen Wohnung. In der Praxis sind es dabei insbesondere die folgenden Wertgegenstände, die in zu einem Konflikt und zu einer Auseinandersetzung zwischen den Erben führen können:

 

  • Familienschmuck
  • Mediengeräte
  • Möbel
  • Sachwerte
  • Erinnerungsstücke

 

Insbesondere der Streit um Erinnerungsstücke sollte nicht unterschätzt werden, auch wenn diese meistens kaum einen materiellen Wert haben. Der ideelle Wert ist hingegen enorm, sodass es in der Vergangenheit nicht wenige Erbauseinandersetzungen gab, bei denen es beispielsweise darum ging, wer eine Eintrittskarte zu einer Veranstaltung haben darf, die schon viele Jahre zurückliegt, aber einen großen Erinnerungswert für alle Beteiligten hat. Noch heftiger werden die Konflikte fast immer dann, wenn es um die Immobilie als solche geht. Derartige Erbauseinandersetzungen landen nicht selten vor Gericht, da sich die Erben zuvor nicht gütlich einigen konnten.

 

Zahlreiche Formalitäten als erste Hürde überwinden

Bevor es jedoch zu etwaigen Streitigkeiten um die Erbschaft kommt, sind seitens der Erben zahlreiche Formalitäten zu erledigen. Dabei geht es unter anderem um die folgenden Dokumente und Maßnahmen:

 

  • Testamentseröffnung
  • Erbschein beantragen
  • Bankkonten sperren bzw. wieder entsperren lassen
  • Erbschaftssteuer abführen

 

Neben diesen Formalitäten stellt sich im Zusammenhang mit der vererbten Immobilie vor allem die Frage, was mit dem Haus oder der Wohnung zukünftig geschehen soll. Grundsätzlich existieren diesbezüglich einige Alternativen, insbesondere dann, wenn es mehrere Erben gibt. Häufig findet eine Regelung in der Hinsicht statt, als dass ein Erbe sich dazu bereiterklärt, in das Haus einziehen und dort zu wohnen. Dieser Erbe zahlt dann die anderen Erben aus und wird alleiniger Eigentümer des Hauses. Allerdings kann es auch bei dieser Lösung schon zu Konflikten können, wenn nämlich beispielsweise mehrere Erben den Anspruch erheben, im Haus wohnen zu wollen. Eine weitere Lösung besteht in der Praxis häufiger darin, das geerbte Haus zu vermieten. In diesem Fall könnten alle Erben als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden und die Mieteinnahmen schlichtweg zu gleichen Teilen vereinnahmen. Häufig lassen sich solche Lösungen allerdings nicht ohne Streitigkeiten herbeiführen, denn zahlreiche Erben sind schlichtweg mit den überfordert.

 

Kompetente Hilfe holen ist oftmals sinnvoll

Da es bei Erbschaften, die zum Teil aus einer Immobilie bestehen, häufig um hohe Gegenwerte geht, ist es bei drohenden Streitigkeiten mitunter sinnvoll, einen Experten zurate zu ziehen. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Fachanwalt für Erbrecht handeln. Aber auch manche Verbraucherzentralen geben in gewissen Grenzen hilfreiche Auskünfte darüber, wie bei einer Erbschaft vorzugehen ist, was bezüglich einer vererbten Immobilie zu beachten ist und wie man es schaffen kann, Konflikte und Streitigkeiten zu vermeiden oder zumindest schnell aus dem Weg zu räumen.

 

Ist dieser Artikel hilfreich?
Vote DownVote Up +20
Loading...