Jetzt noch Kfz-Versicherung wechseln – Wichtiges im Überblick

Kündigung KFZ Versicherung
14. September 2016

Gehören Sie zu den Autofahrern, die mit dem Gedanken spielen, noch in diesem Jahr Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln? In diesem Fall ist Eile geboten, denn es sind nur noch wenige Tage Zeit, um die bisher genutzte Autoversicherung zu kündigen. Konkret muss die Kündigung des aktuellen Vertrages in aller Regel bis spätestens 30. November beim jeweiligen Versicherer vorliegen. Bevor Sie allerdings jetzt überstürzt handeln und Ihre Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie einige Punkte beachten.

Ordentliche Kündigung oder Sonderkündigungsrecht nutzen?

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie Ihre Versicherung wechseln bzw. die jetzige Kfz-Versicherung kündigen können. Es wird zwischen der sogenannten ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterschieden, die auch als Sonderkündigung bezeichnet wird. Eine ordentliche Kündigung ist immer nur fristgerecht möglich, wobei das jeweilige Versicherungsjahr meistens vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft. Dies bedeutet, dass Sie jetzt noch bis zum 30. November mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende die Chance haben, einen Anbieterwechsel zu durchzuführen.

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es in einigen Fällen auch die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dazu ist ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht notwendig, welches vor allem in den folgenden Fällen gegeben sein kann:

  • Versicherer hat Erhöhung des Beitrags angekündigt
  • Kauf eines neuen Fahrzeuges (Fahrzeugwechsel)
  • gemeldeter Schadensfall

In vielen Fällen können Sie aktuell noch ein Sonderkündigungsrecht nutzen, denn diverse Versicherer haben bei zahlreichen Versicherungsnehmern ab dem kommenden Jahr Beitragserhöhungen angekündigt. Es muss allerdings differenziert werden, denn nicht jeder Grund für die Erhöhung der Versicherungsprämie ist automatisch auch ein möglicher Grund, um von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. In den meisten Fällen wird es also notwendig sein, eine ordentliche Kündigung bis spätestens 30. November durchzuführen.

Neue Versicherung suchen, alten Vertrag kündigen

Ein wichtigerer Ratschlag im Zusammenhang mit einem eventuellen Wechsel des Autoversicherers ist, dass Sie sich zunächst einmal um einen neuen Vertrag kümmern. Erst nachdem Sie sich für eine neue Kfz-Versicherung entschieden haben, sollten Sie den Vertrag beim bisherigen Versicherungsunternehmen kündigen. Zwar gibt es bei der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Kontrahierungszwang, der beinhaltet, dass ein Autoversicherer Sie nicht ablehnen darf.

Konkret heißt das, dass Sie auf jeden Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten, selbst wenn Sie jetzt Ihre alte Versicherung kündigen und in den kommenden Wochen noch keinen neuen Versicherer haben. Anders sieht es hingegen bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung aus. Den Antrag auf eine derartige Kaskoversicherung kann jeder Versicherungsgesellschaft ablehnen, sodass Sie eventuell ohne Kaskoversicherung dastehen, falls Sie den alten Vertrag kündigen, ohne sich bereits für eine neue Autoversicherung entschieden zu haben.

Onlinevergleich der Anbieter durchführen

Um die passende Autoversicherung zu finden, ist es – auch aufgrund des Zeitdrucks – empfehlenswert, einen Onlinevergleich durchzuführen. Über spezielle Portale gibt es die Möglichkeit, die zahlreichen am Markt vorhandenen Kfz-Versicherungen hinsichtlich ihrer Konditionen gegenüberstellen zu lassen. Derartige Vergleiche sind in aller Regel kostenlos, sie unterscheiden sich allerdings dahingehend, ob Sie Ihre persönlichen Daten angeben müssen oder nicht. Hilfreich ist der Vergleich auf jeden Fall, denn mitunter betragen die Prämienunterschiede zwischen verschiedenen Gesellschaften bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr.

Nur Kfz-Haftpflicht Versicherung, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung?

Wenn Sie sich für eine neue Autoversicherung und somit für einen Wechsel des Anbieters entscheiden, stellt sich mitunter auch die Frage, ob Sie den bisherigen Versicherungsumfang beibehalten möchten. Grundsätzlich gibt es insbesondere die folgenden vier Bestandteile, die Teil einer Autoversicherung sein können:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung
  • Insassenunfallversicherung

Da die Kfz-Haftpflichtversicherung ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, geht es mitunter lediglich um die Frage, ob Sie sich für eine Teilkasko- oder für eine Vollkaskoversicherung entscheiden. Natürlich können Sie auch komplett auf diesen Kaskoschutz verzichten, was allerdings aus Sicht der meisten Experten nicht ratsam ist. Zumindest eine Teilkaskoversicherung sollten Autofahrer heutzutage haben, denn diese schützt vor finanziellen Folgen der größten Risiken, wie zum Beispiel Brand des Fahrzeuges, Diebstahl oder Schäden durch Sturm und Hagel. Letztendlich müssen Sie aber selbst aufgrund Ihres Sicherheitsbedürfnisses entscheiden, ob Ihnen eine Teilkaskoversicherung reicht oder Sie den Vollkaskoschutz haben möchten. Beachten Sie dabei allerdings, dass der Schutz durch die Vollkaskoversicherung deutlich teurer als die Teilkaskoversicherung ist.

Angebot der eigenen Versicherung einholen

Bevor Sie sich für den Wechsel der Kfz-Versicherung entscheiden und bei einem neuen Versicherungsunternehmen einen Vertrag abschließen, ist es durchaus sinnvoll, den eigenen Versicherer mit den Wechselabsichten zu konfrontieren. In vielen Fällen gibt es seitens der Versicherungsgesellschaft einen gewissen Handlungsspielraum, sodass Sie eventuell beim aktuellen Versicherer eine Art Rabatt erhalten, sodass der Versicherungsbetrag gar nicht oder nur geringfügig höher als das beste Angebot eines anderen Versicherers ist.

Da Versicherer nicht nur darum bemüht sind, neue Kunden zu gewinnen, sondern die bisherigen Versicherungsnehmer halten möchten, bestehen durchaus gute Chancen, dass Ihnen die jeweilige Versicherungsgesellschaft zumindest etwas entgegenkommt. Ob es dann möglicherweise nur wegen ein paar Euro noch lohnenswert ist, den Wechsel der Kfz-Versicherung durchzuführen, können Sie wiederum nur für sich persönlich entscheiden.

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