Kabinett beschließt Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau

14. April 2016

 

Die Bundesregierung macht in Sachen Wohnungsbau Nägel mit Köpfen: So hat das Bundeskabinett die Einführung von Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau beschlossen. Sie sollen für Wohnungen gelten, für die ab dem 1. Januar diesen Jahres bis 2018 ein Bauantrag gestellt wird, beziehungsweise wurde. Der Entwurf sieht vor, dass im ersten und zweiten Jahr bis zu zehn Prozent der Ausgaben und im dritten Jahr bis zu neun Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Als Bemessungsgrundlage gelten 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Übersteigen die Baukosten die Marke von 3.000 Euro pro Quadratmeter, soll die Förderung ausgeschlossen werden.

Die Sonderabschreibungen sollen allerdings nicht flächendeckend, sondern nur in ausgewiesenen Fördergebieten gelten – nämlich dort, wo das Mietniveau mindestens über dem Bundesdurchschnitt liegt. Als Maßstab hierfür sollen dabei die Mietenstufen IV bis VI der Wohngeldverordnung gelten. Wo die Mietpreisbremse gilt, sollen die Sonderabschreibungen ebenfalls möglich sein, zudem sind sie auch für Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze für Mieterhöhungen vorgesehen. Bedingung für die Förderung ist außerdem, dass die Wohnungen mindestens zehn Jahre nach Fertigstellung vermietet werden müssen.

Hintergrund der Restriktionen über die gedeckelten Kosten und die regionale Begrenzung: Die Bundesregierung will mit der Maßnahme den Bau von erschwinglichen Wohnungen auf angespannten Märkten vorantreiben und keine Luxusbauten subventionieren. An Kosten werden bis 2020 rund 2,1 Milliarden Euro veranschlagt. Insgesamt sollen mit Hilfe der Förderung jährlich rund 100.000 Wohnungen zusätzlich entstehen. In Kombination mit der regulären Abschreibung von zwei Prozent jährlich ergibt sich in den ersten drei Jahren ein Abschreibungsvolumen von 35 Prozent. Das Vorhaben muss noch Bundestag und Bundesrat passieren.

 

Verbände wünschen höhere Regelabschreibung

Das Echo der Interessenverbände aus dem Immobiliensektor auf die Pläne des Regierung ist unterschiedlich: Während der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) die Pläne begrüßt, kritisiert der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) die Fixierung auf den Zeitpunkt des Bauantrags. Wünschenswerter sei es, auch Projekte einzubeziehen, für die bereits ein Bauantrag gestellt wurde. Der Immobilienverband IVD wiederum stört sich an fehlenden Regelungen für Personengesellschaften und die kurze Förderdauer. Sie sei mit drei Jahren zu knapp bemessen, um den Wohnungsmangel zu beheben.

Wie IVD und GdW spricht sich auch der Zentralverband des Bauhauptgewerbes für eine Anhebung der regulären Abschreibungen aus. Auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen(BFW) plädiert dafür.

Kritisch bewertet hingegen der Deutsche Mieterbund (DMB) das Vorhaben. Es sei nicht sichergestellt, dass niedrigere Baukosten auch zu niedrigeren Mieten führen, so das Argument.

 

Experte kritisiert Unklarheiten

Der Immobilien-Steuerexperte Hans-Joachim Beck kritisiert an der Regelung diverse Unklarheiten: So bleibe beispielsweise offen, ob das neu errichtete Wohngebäude im Ganzen oder lediglich die Wohnungen mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken vermietet werden müssen. Denkbar sei beispielsweise der Fall, dass ein Investor nach einigen Jahren eine der Wohnungen selbst nutzen wolle. Ob die Sonderabschreibungen dann rückgängig gemacht werden müssten, lasse der Entwurf offen. Einen strittigen Punkt sieht Beck auch darin, dass nur die Herstellung, nicht aber der Aus- oder Umbau bestehender Gebäude gefördert werden soll. Damit wäre beispielsweise der Ausbau von Dachgeschossen von der Förderung ausgeschlossen, gibt er zu bedenken. Auch die Frage, inwieweit der Bau von Wohnungen in bislang gewerblich genutzten Gebäuden förderfähig wäre, bleibt offen.

 

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