Kfz-Versicherung – Was muss man beim SF-Rabatt beachten?

Schadensfreiheitsrabatt
8. August 2016

Das Thema Schadensfreiheitsrabatt bei der Kfz-Versicherung ist für Laien eine Wissenschaft für sich. Zwar ist das Prinzip einfach, das umso niedrigere Versicherungsprämien vorsieht, je länger der Versicherte unfallfrei fährt, doch Tücken lauern oftmals im Detail. Vielfach stellt sich die Frage, wie jemand, der nicht über viele Jahre einen attraktiven SF-Rabatt aufgebaut hat, sich preiswert versichern kann. Es gibt durchaus einige Möglichkeiten, wie sich die Kfz-Haftpflichtversicherung auch in diesen Fällen kostengünstig gestalten lässt.

SF-Rabatt übertragen

Wer schon seit vielen Jahren unfallfrei Auto fährt, aber stets über den Partner versichert war und keinen eigenen SF-Rabatt aufgebaut hat, kann den anderen bitten, ihm seinen SF-Rabatt zu übertragen. Dies ist aber nur dann sinnvoll, wenn der Partner einen Zweitwagen hat – und damit auch zwei SF-Rabatte auf seinen Namen. Denn andernfalls hat der Partner einen Nachteil bei der Übertragung. Es gibt aber auch Ausnahmen: Wer beispielsweise schon älter ist und nicht mehr selbst Auto fahren möchte, kann seinen SF-Rabatt abgeben. An wen, ist jedoch reglementiert und hängt von der jeweiligen Versicherung ab: So erlauben viele Anbieter eine Übertragung nur an einen engen Personenkreis, etwa Ehegatten, Lebenspartner im selben Haushalt oder die Kinder. Andere wiederum ermöglichen auch die Übertragung auf Enkelkinder, nicht leibliche Kinder oder Geschwister. Nachfragen beim aktuellen Versicherer bringt hier Klarheit. Übrigens kann auch der SF-Rabatt von verstorbenen Familienmitgliedern übertragen werden.

Zweitwagenregelung

Gerade für Fahranfänger ist es sehr teuer, sich selbst zu versichern, da sie ja noch keine SF-Jahre vorweisen können. Eine Übertragung macht überhaupt keinen Sinn, da nur so viele schadensfreie Jahre übertragen werden können, wie der Nutznießer auch einen Führerschein besitzt. Wer also zum Beispiel 20 schadensfreie Jahre auf das Kind mit zwei Jahren Fahrpraxis übertragen will, verschenkt 18 wertvolle Jahre, da nur zwei angerechnet werden. Sinnvoller ist es bei Fahranfängern, ihr Auto als Zweitwagen zu versichern und von der meist günstigen Zweitwagenregelung vieler Anbieter zu profitieren. Diese sieht wahlweise vor, dass das zweite Auto mit dem bereits vorhandenen SF-Rabatt versichert wird. Andere Anbieter sehen vor, dass der Zweitwagen nicht mit SF0 startet, sondern günstiger eingestuft wird.

Nach einigen Jahren Fahrpraxis kann es dann sinnvoll sein, dem Nachwuchs den SF-Rabatt aus dem Zweitwagenvertrag zu übertragen.

Firmenwagen

Wer einen Firmenwagen fährt, muss beachten, wie das Auto versichert ist. In großen Unternehmen ist es üblich, dass diese auch den SF-Rabatt stellen. In kleineren Firmen kann man hingegen auch seinen eigenen SF-Rabatt in den Vertrag einbringen. Bei Fahrern, die viele Jahre einen Firmenwagen ohne den eigenen SF-Rabatt nutzen, bleibt der eigenen SF-Rabatt jedoch stehen oder verfällt sogar. Bei einer Kündigung und einem neuen Job ohne Firmenwagen stünde man als Fahrer dann schlecht da. Hier gibt es die Möglichkeit der „Übertragung aus Verträgen Dritter“. Sie sieht vor, dass der SF-Rabatt übertragen werden kann, wenn der bisherige Versicherungsnehmer und der Fahrer den Anspruch auf den entsprechenden SF-Rabatt glaubhaft machen können. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein SF-Rabatt mit fünf schadensfreien Jahren übertragen werden soll und der Fahrer nachweisen kann, dass er in den letzten fünf Jahren überwiegender Fahrer des Fahrzeugs war. Wie bei der SF-Rabattübertragung unter Verwandten ist die Übertragung aber nur in dem Maß möglich, wie auch schadensfreie Jahre nachweisbar sind. Ist der SF-Rabatt des Vertrags höher als die Anzahl der unfallfreien Jahre, verfallen einige Rabatt-Jahre.

Wann verfällt der SF-Rabatt?

Wer nicht durchgehend ein Auto besitzt, muss nicht sofort befürchten, dass der SF-Rabatt verlorengeht. Bis zu sechs Monate sind ohnehin problemlos möglich und haben keine Auswirkung auf den SF-Rabatt. Wer zwischen sechs Monaten und sieben Jahren kein Auto versichert, wird bei einem Autokauf mit dem SF-Rabatt eingestuft, der zu Beginn der Pause galt. Wer also beispielsweise mit SF-10 pausiert und nach drei Jahren wieder ein Auto versichern will, wird mit SF-10 eingestuft und nicht mit SF-13. Bei Unterbrechungen von mehr als sieben Jahren gehen die Versicherer unterschiedlich vor.

Im Schadensfall: Rabattretter nutzen

Und was, wenn der kostbare SF-Rabatt durch einen Unfall gefährdet wird? Altverträge haben oftmals noch eine Klausel, die einen Schaden ohne Rückstufung zulässt. Andernfalls gibt es die Möglichkeit, gegen Aufpreis einen Rabattschutz mitzuversichern. Allerdings gilt dieser nur, solange der Anbieter nicht gewechselt wird. Wer sich für einen Vertrag mit Rabattretter entscheidet, hat damit keine Möglichkeit mehr, ohne Zusatzkosten den Versicherer zu wechseln. Es empfiehlt sich daher, dieses Extra nur bei einem Versicherer zu wählen, der dauerhaft günstig ist. Einen Nachteil gibt es bei der Zweitwagenregelung: Der Rabattretter greift nur für das Erstfahrzeug. Wer nach einem Schaden einen Zweitwagen versichern will, wird mit dem SF-Rabatt eingestuft, der ohne Rabattschutz gelten würde.

Ist dieser Artikel hilfreich?
Vote DownVote Up +9
Loading...