Kontoauszüge – Wie lange muss ich sie aufbewahren?

Versicherungscheck
3. Mai 2016

 

Viele Bürger machen in diesen Tagen ihre Einkommensteuer-Erklärung für 2015. Das heißt sortieren, Belege raussuchen, Kontoauszüge sichten. Dabei geraten ihnen mitunter Kontoauszüge vergangener Jahre in die Finger. Da fragt sich so mancher Steuerpflichtige, wie lange er diese eigentlich aufbewahren muss.

Für Privatpersonen schreibt der Gesetzgeber  – von einer wichtigen Ausnahme abgesehen – keine Frist für die Aufbewahrung von Unterlagen vor. Doch es empfiehlt sich, Kontoauszüge erst nach drei Jahren zu entsorgen. Denn das ist der Zeitraum, nach dem Alltagsgeschäfte verjähren. Mit Hilfe Ihrer Kontoauszüge können Sie nämlich in einem Streitfall nachweisen, wann Sie Rechnungen bezahlt haben. Das könnte durchaus wichtig sein, denken Sie beispielsweise an einen Garantiefall.

Aber es gibt Ausnahmen. Die erste: Zahlungsbelege für Handwerker- oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind zwei Jahre lang aufzubewahren. Grund: Das Finanzamt will kontrollieren können, ob der Handwerker die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen hat. Der Bundesverband deutscher Banken rät zudem, Arztrechnungen ebenfalls zwei Jahre aufzuheben.

Eine weitere Ausnahme gilt für Besserverdiener: Wer positive Einkünfte von mehr als 500.000 Euro jährlich erzielt, muss eine Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren beachten. Für Unterlagen über Geschäftskonten gilt sogar eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.

Wer eine Haushaltshilfe oder einen Gärtner beschäftigt, die er im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistung steuerlich geltend machen möchte, muss Kontoauszüge so lange aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Übrigens: Der Fiskus erkennt die Kosten nur an, wenn sie von einem Konto überwiesen werden, Barzahlungen akzeptiert er nicht.

Sollten Sie einen Kontoauszug nicht mehr finden, ist das kein Grund zur Sorge, zumindest wenn Sie Online-Banking-Kunde sind. Denn im Online-Banking-Portal Ihrer Bank oder Sparkasse können Sie sich die Auszüge in der Regel für mehrere Jahre zurück ausdrucken. Bei vielen Banken können Sie die Auszüge auch dauerhaft speichern. Brauchen Sie einen Kontoauszug auf Papier, so können Sie ihn bei Ihrer Bank (meist gegen Gebühr) anfordern, denn die Kreditinstitute selbst müssen Kontoauszüge mindestens zehn Jahre lang speichern.

 

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