Mietspiegel – Neuregelung bei der Grundlage für die Mietpreisbremse

28. April 2016

 

In den vergangenen Monaten wurde in einigen Bundesländern die Mietpreisbremse eingeführt, die zum Teil heftig diskutiert wird. Zwar halten Experten den bisherigen Ansatz für einen Schritt in die richtige Richtung, allerdings gab es in der Vergangenheit und gibt es auch heute noch einige Punkte, die im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse zu bemängeln sind.

AUfgrund dieser Kritik arbeitet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zur Zeit an einer Neuregelung, was die Standards im Bereich der Mietspiegel angeht, die unter anderem als Maßstab für die Mietpreisbremse gelten.

 

Hintergrund: Erläuterung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wurde vor einigen Monaten eingeführt, wobei die wesentliche Aufgabe ist, Mieterhöhungen bei einer Wiedervermietung deutlich zu begrenzen. Wichtig ist zu beachten, dass die Mietpreisbremse nicht flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet gilt, sondern in den Städten und Regionen angewandt wird, in denen die Mietpreise in den vergangenen Jahren besonders gestiegen sind. Darüber hinaus greift die Mietpreisbremse nur bei Wiedervermietungen, sie gilt also nicht für den Erstbezug bzw. die Erstvermietung einer Wohnung. Ferner gibt es einige Ausnahmen, sodass beispielsweise nach einer umfangreichen Sanierung oder Renovierung auch bei einer Wiedervermietung eine Erhöhung der Miete stattfinden kann.

 

Standards für Mietspiegel sollen neu geregelt werden

Eine wichtige Grundlage für die Mietpreisbremse ist der Mietspiegel. Dieser stellt dar, wie hoch die durchschnittlichen Mieten in einer bestimmten Region bzw. Stadt oder in einer Gemeinde sind. Am Mietspiegel kann dann beispielsweise festgemacht werden, ob eine Mieterhöhung noch zulässig ist oder nicht. Experten nennen verschiedene Gründe, warum das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz jetzt daran arbeitet, eine Neuregelung der Standards für eben diese Mietspiegel zu schaffen. Dabei herrscht insbesondere die Auffassung, dass die Mietspiegel möglichst im gesamten Bundesgebiet gerichtsfest gemacht werden sollen, was bisher in der Form noch nicht der Fall ist. Dabei hat die Rechtssicherheit eine sehr große Bedeutung, da eben der Mietspiegel der anerkannte Maßstab für die Mietpreisbremse ist.

Mietspiegel sollte zukünftig gerichtsfest sein

Viele Experten begrüßen, dass das Bundesministerium an einer Neuregelung der Mietspiegel arbeitet. Zwar führten bisher nur einige Bundesländer, insbesondere Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern, die Mietpreisbremse bereits ein, allerdings ist davon auszugehen, dass noch deutlich mehr Bundesländer in den kommenden Monaten und Jahren ebenfalls dazu übergehen werden, eine Mietpreisbremse festzulegen. Dies wiederum erhöht natürlich den Druck auf den Mietspiegel, dass dieser möglichst rechtssicher und somit gerichtsfest sein muss. Hier sind insbesondere die lokalen Mietspiegel gefragt, die vor allen Dingen realitätsnah sein sollten und somit die wesentliche Aufgabe haben, das am jeweiligen Ort üblichen Mietniveau abzubilden. Aktuell werden im Auftrag des Bundesjustizministers Heiko Maas Schritte erarbeitet, die in der Summe zur Verbesserung der Rechtssicherheit der Mietspiegel führen sollen. Dabei sind es verschiedene Punkte, die bei den aktuell verwendeten Mietspiegeln analysiert und bei Bedarf verbessert werden sollen. Dazu gehören unter anderem:

 

  • Alter der verwendeten Daten
  • passende Durchschnittswerte
  • Einfließen möglichst vieler Daten

 

Mietpreisbremse nach und nach weiter verbessern

Zwar handelt es sich bei der Verbesserung der Mietspiegel um eine wichtige Maßnahme, jedoch gehen zahlreiche Experten davon aus, dass dies nicht die einzige Baustelle sein wird, die es im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse gibt. So existieren durchaus noch weitere Details, die eventuell in den folgenden Monaten und Jahren angepasst bzw. verändert werden sollten. Dies führt unter anderem dazu, dass sich Verbraucher nicht prinzipiell auf die Funktion der Mietpreisbremse verlassen sollten, was insbesondere durch die nach wie vor zahlreichen Ausnahmen begründet ist, die trotz Wiedervermietung dennoch eine größere Mietpreissteigerung erlauben.

 

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