Mit der Riester-Rente ins Eigenheim – So wird aus Vorsorgekapital Wohneigentum

Wohnriester
18. August 2016

Für viele Deutsche sind die eigenen vier Wände wichtiger Bestandteil ihrer Altersvorsorge. Der Staat unterstützt den Erwerb von Wohneigentum mit Zuschüssen und Steuervorteilen, zum Beispiel im Rahmen der Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester. Doch die Sache hat einen Haken: Weil viele Vorsorgesparer bereits Monat für Monat Geld in ihre Riester-Rente einzahlen, ist der Abschluss eines Wohnriester-Vertrags wertlos. Der Staat gewährt nämlich nur einmal Fördergeld. Wohn-Riester bringt in diesem Fall also keinen finanziellen Vorteil. Doch es gibt einen Ausweg: Statt Wohnriester können Sie das angesparte Vorsorgeguthaben aus Ihrem laufenden Riester-Rentenvertrag entnehmen und zum Eigenheimkauf verwenden. Das funktioniert so:

Riester-Rente erhöht Eigenkapital

Sorgen Sie mit einem Riester-Fondssparplan oder einer Riester-Rentenversicherung fürs Alter vor, können Sie das angesammelte Kapital ohne Einschränkung aus Ihrem Vertrag entnehmen und damit eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Der Immobilienerwerb mit Riester-Förderung hat mehrere Vorteile: Die Bank bewertet das Riester-Guthaben als Eigenkapital, dadurch benötigen Sie nicht nur eine geringere Kreditsumme, auch die Zinsen sind oft günstiger. Unterm Strich wird Ihre Baufinanzierung billiger. Bei geringem Eigenkapital dürfte das Riester-Guthaben den Eigenheimerwerb überhaupt erst ermöglichen.

Wie viel Riestergeld steht zur Verfügung?

Beim Eigenheimerwerb mit Riester-Vermögen haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können entweder das gesamte Vorsorgevermögen aus dem Sparvertrag entnehmen oder 75 Prozent davon. Bei Teilentnahme müssen 25 Prozent im Riester-Vertrag verbleiben, damit die spätere Rente nicht zu mickrig ausfällt. Beherzigen Sie aber folgende Faustregel: Da die Verzinsung von Sparverträgen in der Regel niedriger ist als die Effektivzinsen von Kreditverträgen, ist es vorteilhaft, möglichst viel Kapital in die Baufinanzierung einzubringen. Entnehmen Sie 100 Prozent des Riester-Guthabens, sollten Sie Ihren Riester-Rentenvertrag aber auf keinen Fall kündigen! Ansonsten müssen Sie die erhaltenen Fördergelder samt Steuervorteilen zurückzahlen.

  • Tipp: Stellen Sie bei vollständiger Kapitalentnahme Ihre Riester-Rente beitragsfrei. Dann besteht der Vertrag formal weiter fort und Sie dürfen die Zulagen behalten.

Vermögenswerte bei Fondsrenten prüfen

Sparen Sie mit Hilfe einer fondsgebundenen Riesterrente fürs Alter an, sollten Sie das Volumen des Vorsorgeguthabens vor der Kapitalentnahme prüfen. In ungünstigen Börsenphasen kann es nämlich passieren, dass die Fondskurse im Keller sind und somit nur wenig Kapital im Vertrag vorhanden ist. Die Verwertung des Riester-Guthabens ist in diesem Fall nicht empfehlenswert, da Sie das Depotminus zementieren. Sie machen also unterm Strich Verlust. Die für Riester-Renten geltende Kapitalgarantie greift nämlich erst am Ende des Vertrags bei Renteneintritt.

Riesterrente in eine bestehende Finanzierung einbringen

Eine zweite Möglichkeit, mit Riester-Geld Wohneigentum zu erwerben, eröffnet der Einbau der Riester-Rente in eine laufende Baufinanzierung. In diesem Fall fließen das entnommene Vorsorgekapital sowie die staatlichen Zulagen in die Kredittilgung. Zwei Vorteile sind dadurch möglich: Die Fördergelder erlauben eine Absenkung des Eigenbeitrags oder sie erhöhen die jährliche Tilgungsleistung. Dies geschieht in der Regel durch Einzahlung als Sondertilgung in den Baukredit.

Allerdings gibt es auch in diesem Fall einen Haken: Die bestehende Baufinanzierung muss die Einzahlung von Fördergeldern erlauben. Dies geht zumeist nur bei sogenannten Wohn-Riester-Darlehen. Besitzen Sie aktuell eine klassische Baufinanzierung ohne Riester-Förderung, müssen Sie auf die Anschlussfinanzierung nach Auslaufen des Erstdarlehens warten. Entscheiden Sie sich beim Folgedarlehen für ein Wohnriester-Darlehen, können Sie Guthaben aus Ihrer Riesterrente entnehmen und dort einzahlen.

  • Tipp: Ältere Riester-Sparer genießen eine Sonderregelung: Sie dürfen zu Beginn der Auszahlungsphase, je nach Vertrag mit 60 oder 62 Jahren, das angesparte Riester-Kapital vollständig entnehmen, um eventuelle Restschulden ihres Eigenheims abzulösen. In diesem Fall ist auch die Einzahlung in ein ungefördertes Baudarlehen erlaubt.
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