Private Altersvorsorge – Ab 2016 höhere Förderung

28. Januar 2016

 

Laut einer Studie des Versicherungsverbandes sinkt die gesetzliche Rente von heute 46 Prozent auf 39 Prozent des letzten Nettogehalts im Jahr 2040. Rentner in spe müssen mit also mit einer wachsenden Versorgungslücke rechnen. Um nicht an der Armutsgrenze zu leben, ist private Altersvorsorge unerlässlich. Der Staat unterstützt den Kapitalaufbau mit Zulagen und Steuervorteilen. Hohe Zuschüsse fließen zum Beispiel im Rahmen der Riester-Rente. Allerdings sind die Fördergelder seit Jahren nicht mehr erhöht worden. Anders sieht es mit weniger populären Vorsorgeformen aus, etwa der Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge. Hier steigt die Förderung jedes Jahr, so auch 2016.

 

Betriebsrente: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch

Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass von seinem Gehalt ein bestimmter Teil steuerfrei und ohne Abzug von Sozialbeiträgen in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird. Ist die Art der betrieblichen Altersversorgung nicht durch bestehende Arbeitgeberverträge vorbestimmt, kann man sie frei mit dem Chef vereinbaren. Zur Auswahl stehen fünf Durchgangswege: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Direktzusage.

Euro_20Das Jahr 2016 bringt für Betriebsrentensparer einen größeren Spielraum um Steuern und Sozialabgaben sparen. Verantwortlich dafür ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West auf 74.400 Euro. Da bei der Gehaltsumwandlung aus Bruttolohn Einzahlungen in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerlich begünstigt sind, können Arbeitnehmer ab kommendem Jahr bis zu 2.976 Euro Gehalt abzugsfrei in Betriebsrente umwandeln. Das entspricht monatlichen Einzahlungen von 248 Euro. Dieser Wert gilt einheitlich für das gesamte Bundesgebiet. Der Vorteil: Das umgewandelte Gehalt fließt brutto für netto in Ihre Altersvorsorge.

 

Wichtig zu wissen: Der Chef ist nicht verpflichtet, seine Mitarbeiter auf die Möglichkeit einer staatlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge hinzuweisen. Arbeitnehmer sollten sich deshalb selbst informieren und aktiv werden. Je früher man mit der betrieblichen Altersvorsorge startet, desto höher kann die lebenslange Zusatzrente im Ruhestand ausfallen.

 

Basis-Rente: Steuervorteil für Selbstständige

Für 2015 können Selbstständige und Freiberufler 80 Prozent ihrer Einzahlungen in sogenannte Basis-Renten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Ab 2016 erhöht sich der Spielraum: Das Finanzamt erkennt nunmehr 82 Prozent der Einzahlungen bis zum geltenden Höchstbetrag von 22.172 Euro steuerlich an. Das bedeutet: Ledige können ab diesem Jahr Vorsorgebeiträge bis zur Höhe von 18.181 Euro und Verheiratete von bis zu 36.362 Euro beim Finanzamt geltend machen. Veranlagt der Fiskus einen Steuersatz von 40 Prozent, beträgt die Steuerersparnis für Singles immerhin 7.272 Euro, für Verheiratete das Doppelte. Hinzu addieren sich Vorteile beim Solidaritätszuschlag.

Witwen- und WaisenrenteFür die kommenden Jahre können Rürup-Sparer mit wachsender Entlastung rechnen. Die Steuervorteile steigen nämlich in den nächsten zehn Jahren weiter an: Bis 2025 klettert der anrechenbare Prozentsatz jährlich um weitere zwei Prozent, sodass ab 2025 dann dauerhaft 100 Prozent der Vorsorgeeinzahlungen steuerliche Entlastung bringen.

Um die Steuerboni optimal und dauerhaft nutzen zu können, benötigen Sie als Selbständiger oder Freiberufler jedoch konstant gute Einkünfte. Ohne entsprechendes Einkommen erzielen Sie keine Steuervorteile. Auch wenn Sie bereits hohe Abschreibungsmöglichkeiten nutzen, ist die Entlastung durch die Rürup-Rente nur noch marginal.

 

Wichtig zu wissen: Im gleichen Maß wie der Steuerbonus in den nächsten Jahren anwächst, steigt die Steuerpflicht im Rentenalter Jahr für Jahr an. Ab 2040 sind Rürup-Renten dann zu einhundert Prozent steuerpflichtig. Dennoch erzielen Rürup-Sparer unterm Strich meist Vorteile. Ursache hierfür ist das deutlich höhere Einkommen während der Erwerbsphase. Dadurch ist der persönliche Steuersatz in der Regel viel höher als in der Rentenphase.

 

Minijob: Anspruch auf Riester-Förderung

Viele Minijobber wissen nicht, dass auch sie Riester-Förderung beanspruchen können. Dies ist bis zu einem Monatseinkommen von 450 Euro möglich. Immerhin winken jährlich 154 Euro Grundförderung plus 300 Euro je Kind, das ab 2008 geboren wurde. Zudem können Riester-Sparer Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Es besteht Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies ist bei Minijobs seit 2013 automatisch der Fall, wenn man der Versicherungspflicht nicht widerspricht.
  • Außerdem ist ein Eigenanteil zur Rentenversicherung zu entrichten, dieser beträgt 3,7 Prozent vom Minijob-Gehalt. Bei 450 Euro entspricht dies 16,65 Euro. Den restlichen Betrag bis zum vollen Rentenversicherungssatz von 18,7 Prozent übernimmt der Arbeitgeber.
  • Minijobber müssen außerdem einen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro in den Riester-Vertrag einzahlen, um die Zulagen in voller Höhe zu bekommen. Beträgt der Mini-Lohn 450 Euro, sind monatlich 62 Euro fällig.

 

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