Steuererleichterungen für Eltern – Bundestag fasst wichtige Beschlüsse

19. Juli 2016

 

Gestern hat der Bundestag Steuererleichterungen vor allem für Eltern beschlossen. So sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld steigen – zum Teil rückwirkend zum Jahresbeginn, zum Teil ab 2016. Verbesserungen gibt es zudem für Alleinerziehende. Der Bundesrat muss den Beschlüssen noch zustimmen. Hier das Wichtigste in Kürze:

Grundfreibetrag

Er wird rückwirkend für alle angehoben. Zum 1. Januar 2015 wird er von 8.354 Euro um 118 Euro auf 8.472 Euro für das laufende Jahr erhöht. Ab 2016 steigt er noch einmal um 180 Euro auf dann 8.652 Euro.

Kinderfreibetrag

Der steuerliche Kinderfreibetrag beläuft sich derzeit auf 4.368 Euro und soll rückwirkend zum 1. Januar auf 4.512 Euro steigen, ein Plus von 144 Euro. Eine weitere Erhöhung um 96 Euro auf dann 4.608 Euro soll zum 1. Januar 2016 kommen. Rechnet man den Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung dazu, steigt der Gesamtwert von derzeit 7.008 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2015 auf 7.152 Euro je Kind. Ab 1. Januar 2016 sollen es 7.248 Euro sein.

Kindergeld

Um Familien zu fördern, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben werden. Das Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder. Rückwirkend ab 1. Januar 2015 wird es um vier Euro monatlich je Kind erhöht. Ab Januar 2016 ist eine Erhöhung um weitere zwei Euro pro Monat je Kind vorgesehen.

Verbesserungen für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten seit 2004 einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro pro Jahr. Er löste damals den gleichzeitig abgeschafften Haushaltsfreibetrag von zuletzt 1.188 Euro ab. Seit seiner Einführung wurde der Entlastungsbetrag noch nie erhöht. Nun soll er um 600 Euro auf 1.908 Euro steigen. Zudem wird er nach der Anzahl der betreuten Kinder gestaffelt. Bei einem Kind beträgt der Entlastungsbetrag nun 1.908 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Wert um 240 Euro.

 

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