Studie – Das kosten Garantien in der Altersvorsorge

3. Februar 2016

 

In der Altersvorsorge spielt die Planbarkeit der künftigen Absicherung eine wichtige Rolle. Doch der Wunsch nach Garantien geht mit einem beträchtlichen Verzicht auf Ertrag einher. Das belegt die aktuelle Studie „Garantiekosten in der Altersvorsorge“ der Frankfurt School of Finance & Management. Die Kernaussage: Vorsorgesparer lassen sich mit Garantien in Altersvorsorgeprodukten in Kombination mit dem Niedrigzinsumfeld je nach Konstellation einen sechsstelligen Eurobetrag entgehen.

Gegenstand der Studie waren die Auswirkungen, die der Einsatz von Garantien auf das im Alter angesparte Kapital hat. Hierfür wurden zwei Sparpläne verglichen: Der eine wird mit hundertprozentiger Garantie unterlegt, der andere ohne jede Garantie. Die Differenz aus beiden Endergebnissen beziffert die Garantiekosten. Die Kosten wurden für den Vergleich ausgeklammert, so dass ausschließlich der Ansparvorgang und die unterschiedliche Verteilung des Kapitals verglichen werden.

Als Beispiel wurde unter anderem eine heute 25-jährige Sparerin gewählt, die bis zu ihrem Renteneintritt mit 67 Jahren jeden Monat 50 Euro anlegt. Sie erhält bei einem Sparplan mit voller Garantie insgesamt rund 140.000 Euro weniger als beim Sparplan ohne Absicherung. Das ist mehr als fünfmal soviel, wie sie insgesamt in 42 Jahren einzahlt (25.200 Euro).

 

Niedrigzins ist doppelt problematisch

Die Niedrigzinsphase beeinflusst die Altersvorsorge unterm Strich gleich doppelt: Zum einen verzinst sich das angesparte Kapital nur schlecht und der Zinseszinseffekt entfaltet nur eine begrenzte Wirkung. Zum anderen treibt das Niedrigzinsumfeld die Garantiekosten in die Höhe. So können die 50 Euro der Sparerin bei einem Zinssatz von fünf Prozent so aufgeteilt werden, dass nur 6,44 Euro sicher angelegt werden müssen, damit sie mit 67 Jahren 50 Euro erhält. Der Differenzbetrag von 43,56 Euro kann etwa für die Aktienanlage genutzt werden.

Bei einem Zinssatz von nur einem Prozent hingegen müssen 32,92 Euro sicher angelegt werden, um mit 67 Jahren 50 Euro zu erhalten. Es bleiben nur noch 18,08 Euro für eine risikobehaftete Anlage übrig. Bei einer unterstellten Aktienrendite von acht Prozent würde sich im ersten Fall mit 67 Jahren ein Betrag von 1.103,79 Euro ergeben, im zweiten Fall käme die Sparerin hingegen nur auf 458,14 Euro – zu beiden Beträgen kommen jeweils noch die 50 sicher angelegten Euro hinzu. Würde sie gänzlich auf eine Garantie verzichten, würden aus 50 Euro insgesamt 1.266,97 Euro werden. Unterm Strich summieren sich die Garantiekosten bei einem Zinssatz von fünf Prozent auf 113,18 Euro, bei einem Zinssatz von einem Prozent sind sie mit 758,83 Euro mehr als siebenmal so hoch.

 

Garantiefall tritt selten ein

Aufsummiert ergibt der Sparplan über insgesamt 25.200 Euro ohne Garantie im Schnitt ein Vermögen von etwas mehr als 230.000 Euro, so das Ergebnis der umfangreichen Berechnungen. Bei der Variante mit hundertprozentiger Garantie liegt das durchschnittliche Vermögen knapp über 170.000 Euro. Um einzuschätzen, wie häufig die Garantie über den betrachteten Zeitraum auftritt, hat Studienautor Professor Olaf Stotz auch die Auswahlwahrscheinlichkeit untersucht, die angibt, wie häufig die 25.200 Euro nicht erreicht werden würden. Diese lag mit 0,6 Prozent sehr niedrig, als Basis diente die Marktentwicklung seit 2000. Da die Ausfallwahrscheinlichkeit von der Laufzeit und der Situation am Kapitalmarkt abhängt, kann diese Berechnung allerdings nicht verallgemeinert werden. Klar ist aber, dass das gewählte Garantieniveau auch vom Alter abhängt.

Olaf Stotz leitet aus seinen Berechnungen ab, dass Anleger ohne Kenntnis der Garantiekosten keine optimale Entscheidung für ihre Altersvorsorge treffen können. Würden sie diese kennen, wäre die Entscheidung möglicherweise vielfach eine andere. Laut Stotz zeigt sich weltweit, dass Altersvorsorgesysteme sich von der Auszahlungssicherheit wegbewegen. Auch für Deutschland sei eine flexible Garantie-Ausgestaltung wünschenswert. Derzeit sieht aber beispielsweise das Konzept der Riester-Rente vor, dass mindestens das eingezahlte Kapital garantiert sein muss. Bei Rürup-Rente oder Direktversicherungen sei die Garantie hingegen flexibel wählbar.

 

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