Wohnungsbau – Staat will Milliardenprogramm auflegen

28. Januar 2016

 

Bund und Länder wollen ein Milliardenprogramm für Steueranreize zur Ausweitung des privaten Wohnungsbaus auf den Weg bringen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Beim Treffen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag werde voraussichtlich grünes Licht für die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens gegeben, sagte Nordrhein-Westfalens Minister für Bundesangelegenheiten, Franz-Josef Lersch-Mense (SPD). Nach Reuters-Informationen hatte ein Treffen der Finanz-Staatssekretäre am Mittwoch den Weg dafür freigemacht. Durch eine Sonderabschreibung von 29 Prozent über drei Jahre sollen bis zu 100.000 zusätzliche Wohnungen entstehen. Immobilienbranche und Deutscher Mieterbund begrüßten die Pläne, forderten aber Änderungen in Details.

Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen sagte Reuters, dass er trotz „schwerwiegender Bedenken gegen eine steuerliche Förderung überhaupt“ einen Kompromiss mittrage, wenn sich der Bund noch weiter auf die Länder zubewege. Berlin hatte für direkte Investitionszulagen plädiert, wie sie auch der GdW-Bundesverband der Wohnungswirtschaft als Ergänzung zur Sonderabschreibung fordert. „Die mangelnde Zielgenauigkeit einer steuerlichen Förderung hat sich in der Vergangenheit gezeigt“, sagte Kollatz-Ahnen. Eine direkte Förderung sei immer besser.

 

Befristete Sonderabschreibung statt direkter Zulagen

Statt direkter Zulagen schlägt das Bundesfinanzministerium aber eine bis 2022 befristete Sonderabschreibung von jeweils zehn Prozent der Baukosten in den ersten beiden Jahren der Herstellung des Gebäudes und von neun Prozent im dritten Jahr vor. Die Mehrheit der Länder habe beim Staatssekretärstreffen darin ein geeignetes Instrument zur Förderung des privaten Wohnungsbaus gesehen, verlautete aus Teilnehmerkreisen. „Die gestrige Sitzung hat eine sehr weitgehende Annäherung gebracht“, bestätigte Lersch-Mense.

Weitgehend einig sind sich Bund und Länder demnach auch, dass die Steuervergünstigung nur in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Höchstgrenze der Baukosten nicht überschritten wird. Der Bund hatte zuletzt eine Höchstgrenze von 2200 Euro pro Quadratmeter vorgeschlagen. Dies hielten einige Länder für zu hoch, andere für zu niedrig, hieß es weiter.

Auf Wunsch der Länder sagte der Bund zudem eine Prüfung zu, ob geförderte Neubauten mit der Auflage versehen werden, dass sie mindestens zehn Jahre vermietet werden müssen. Vorgesehen war bisher ein Bindungszeitraum von drei Jahren.

 

Steuerausfälle von vier Milliarden Euro

Wenn sich der Bund bei der Bindungsfrist auf zehn Jahre einlasse, Streuverluste vermeide und die Förderung bei Baukosten über 2200 Euro pro Quadratmeter ausschließe, „könnte das von Berlin als Kompromiss mitgetragen werden“, sagte Kollatz-Ahnen. „Allerdings bleibt das Problem, dass es bundesweit zu Steuerausfällen von mehr als vier Milliarden Euro kommt.“

Mit der „Sonderabschreibung für Mietwohngebäude“ wollen Bund und Länder dafür sorgen, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Die Förderung wäre auf Neubauten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten begrenzt. Nach früheren Berechnungen des Bundesfinanzministeriums könnten sich die Steuerausfälle durch die Sonder-AfA über die Jahre auf bis zu 4,3 Milliarden Euro summieren. Experten zufolge fehlen in den Ballungsräumen bereits Hunderttausende Wohnungen. Durch die Flüchtlingszuwanderung würden Nachfrage und Preise weiter steigen. Im vorigen Jahr wurden etwa 270.000 Wohnungen gebaut – benötigt werden Experten zufolge mindestens 400.000 im Jahr.

Der Immobilien-Spitzenverband ZIA plädierte dafür, auch Projekte mit höheren Baukosten pro Quadratmeter zu fördern. „Aus dem wünschenswerten Anreiz kann sonst ein zahnloser Papiertiger werden“, erklärte der Verband. Der Deutsche Mieterbund forderte, die Förderung mit einer Mietpreisobergrenze zu versehen.

 

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