Gesetzliche Rente: Sicher, aber sicher nicht genug.

Pension
21. Juni 2017

Die Gesetzliche Rente ist die Basis für die Altersvorsorge. Allein reicht sie jedoch kaum für die Sicherung des Lebensstandards im Alter aus.

Die gesetzliche Rente war und ist bei Angestellten und Arbeitnehmern der wichtigste Baustein für ein sorgenfreies Leben im Ruhestand. Für die Rentnergenerationen, die in den 1990er Jahren nach 45 oder mehr Jahren ununterbrochener Berufstätigkeit mit 65 in den Ruhestand wechselten, reichte die gesetzliche Rente sogar nahezu aus. Kam noch etwas Angespartes oder eine kleine Privatrente dazu, war der Lebensstandard im Alter gesichert.

Das hat sich geändert. Denn nach diversen Rentenreformen liegt die sogenannte Brutto-Standardrente nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2017 im Jahresdurchschnitt bei monatlich 1.383 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern etwas darunter. Dafür muss der Rentner aber 45 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet und dabei immer den durchschnittlichen Verdienst erreicht haben. Solche Erwerbsbiographien jedoch sind selten, vor allem bei Frauen.

So wird die Rente berechnet

Renten funktionieren nach dem Eichhörnchen-Prinzip. In jedem Jahr sammeln Versicherte Rentenansprüche. Die Rentenformel für die Altersrente lautet:

Monatsrente = Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert × Zugangs­faktor × Rentenartfaktor

Entgeltpunkte sind entscheidend für die individuelle Rentenhöhe. Sie errechnen sich aus dem versicherten Einkommen und den daraus gezahlten Rentenbeiträgen. Für die Rentenberechnung wird Rente, Pensiondas Einkommen jährlich ins Verhältnis zum Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer gesetzt. Es gibt einen Entgeltpunkt, wenn das Jahreseinkommen exakt dem Durchschnitts- einkommen aller Arbeitnehmer entspricht (20177: ca. 37000 Euro). Wer weniger verdient, erhält proportional weniger Entgeltpunkte. Wer mehr verdient, bekommt mehr. Bei Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze von 76200 Euro, bekommt man daher etwas mehr als 2 Entgeltpunkte. Alle gesammelten Entgeltpunkte werden zu Rentenbeginn aufaddiert.

Der aktuelle Rentenwert drückt den Betrag aus, der der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt entspricht. 2017 liegt er bei 30,45 Euro in den alten Bundesländern. Der aktuelle Rentenwert wird regelmäßig angepasst.

Mit dem Zugangsfaktor werden Zu­- und Abschläge bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Wenn Rentner pünktlich in die Altersrente gehen (aktuell mit 65 Jahren und sechs Monaten) liegt der Faktor bei 1,0. Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Abschläge gibt es für einen vorzeitigen Beginn der Altersrente; Zuschläge erhalten Menschen, die über den regulären Rentenbeginn hinaus weiterarbeiten.

Der Rentenartfaktor bestimmt die Höhe der Rente je nach Rentenart. Für die normale gesetzliche Altersrente liegt er bei 1,0. Bei der Vollwaisenrente nur bei 0,2.

Rentenansprüche sichernGeldtopf

Damit künftige Rentner auch wirklich später bekommen, was sie sich verdient haben, sollten sie zeitig ihre Rentenansprüche prüfen. Gesetzlich Versicherte erhalten regelmäßig eine „Renteninformation“ mit den bisher erwirtschafteten Rentenansprüchen und Hochrechnungen zur künftigen Rentenhöhe. Dort können sie unter dem Punkt „Versicherungsverlauf“ prüfen, ob alle Versicherungszeiten und Beitragszahlungen (und damit Entgeltpunkte) erfasst sind. Fehlende Zeiten z.B. für die Kindererziehung können über eine „Kontenklärung“ ergänzt werden.

Auch Rentner zahlen Steuern und Sozialabgaben

Seit 2005 wird die Rente auch besteuert. Der zu versteuernde Anteil steigt jährlich an, bis bei Neurentnern im Jahr 2040 die Rente zu 100 Prozent der Steuer unterliegt. Maßgeblich für den zu besteuernden Rentenanteil ist der Rentenbeginn. Trotz nachgelagerter Besteuerung bleiben aktuell immer noch viele Rentner verschont. Grund ist die geringe Rentenhöhe und das steuerfreie Existenzminimum von zurzeit rund 9.000 Euro für Alleinstehende bzw. 18.000 Euro für Verheiratete. Dazu kommen Freibeträge für Sozialversicherungen, Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschale. Unter dem Strich bleiben heutige Neurentner mit einer monatlichen Rente von rund 1.250 /2.500 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) steuerfrei.

Allerdings müssen selbst Rentner mit kleineren Renten ihren Krankenkassenbeitrag bezahlen. Für die gesetzliche Krankenversicherung wird wie bei Arbeitnehmern der halbe allgemeine Beitragssatz (aktuell 7,3 Prozent) fällig – plus Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Die Nettorente liegt also noch einmal deutlich unter der Bruttorente.  Vorsorge über die staatlich geförderten Riester- und BAV-Programme sowie zusätzliche Privatvorsorge sind notwendig.

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